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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 11 KA 103/06   

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https://dejure.org/2008,21643
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 11 KA 103/06 (https://dejure.org/2008,21643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.01.2008 - L 11 KA 103/06 (https://dejure.org/2008,21643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - L 11 KA 103/06 (https://dejure.org/2008,21643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit einer Ermächtigung als psychologischer Psychotherapeut; Ermächtigung einer bedarfsunabhängigen Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Beeindigung einer Ermächtigung zur Teilnahme an einer vertragsärztlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 17/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 11 KA 103/06
    In einem weiteren Beschluss vom 18.09.2007 (Az. L 11 B 17/07 KA ER) hat der erkennende Senat sich mit der vom Bayrischen Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 28.03.2007 (Az. L 12 B 835/06 KA ER) vertretenen gegenteiligen Auffassung auseinander gesetzt und hierzu darauf hingewiesen, das Bayrische LSG übersehe, dass § 95 Abs. 7 SGB V keines Vollzugs bedürfe und die Feststellung der Zulassungsgremien nur den Zweck habe, Rechtssicherheit und für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen, ob der Arzt noch berechtigt sei, vertrags(zahn)ärztlich tätig zu werden.

    Ein solches Ergebnis könne nicht richtig sein (Beschluss vom 18.09.2007 (a.a.O.)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 11 B 12/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 11 KA 103/06
    Soweit der Kläger darüber hinaus die Auffassung vertritt, es sei nicht haltbar, dass die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nur eine formale Position darstelle, hat der erkennende Senat hierzu in seinem Beschluss vom 20.06.2007 (L 11 B 12/07 KA ER) im Zusammenhang mit der Altersgrenzenregelung für Vertragsärzte ausgeführt, die sich aus dem Widerspruch gegen einen feststellenden Verwaltungsakt ergebende aufschiebende Wirkung habe nur zur Folge, dass sich keiner der an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung Beteiligten auf die Wirkung des Bescheides berufen könne.
  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06

    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bei feststellenden Verwaltungsakten im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 11 KA 103/06
    In einem weiteren Beschluss vom 18.09.2007 (Az. L 11 B 17/07 KA ER) hat der erkennende Senat sich mit der vom Bayrischen Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 28.03.2007 (Az. L 12 B 835/06 KA ER) vertretenen gegenteiligen Auffassung auseinander gesetzt und hierzu darauf hingewiesen, das Bayrische LSG übersehe, dass § 95 Abs. 7 SGB V keines Vollzugs bedürfe und die Feststellung der Zulassungsgremien nur den Zweck habe, Rechtssicherheit und für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen, ob der Arzt noch berechtigt sei, vertrags(zahn)ärztlich tätig zu werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2005 - L 10 B 10/04

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Entscheidung des Zulassungsausschuss

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 11 KA 103/06
    Ferner wurde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 10. Senats des LSG NRW im Beschluss vom 17.05.2005 (Az. L 10 B 10/04 KA ER) ausgeführt, dass ein Widerspruch gegen einen feststellenden Verwaltungsakt des Zulassungsausschusses nicht die gesetzlich festgelegte Rechtsposition des Arztes verbessern könne.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Mit Blick auf das Recht der Psychotherapeuten auf Freiheit der Berufswahl und -ausübung aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG ist § 95 Abs. 11 S 5 letzter Halbsatz SGB 5 dahin auszulegen, dass die Ermächtigung mit dem Ziel der Nachqualifikation bis zur bestandkräftigen Entscheidung der Zulassungsgremien (Zulassungs- und Berufungsausschuss) über die Umwandlung der Ermächtigung in eine bedarfsunabhängige Zulassung fortbesteht (aA LSG Essen vom 23.1.2008 - L 11 KA 103/06).

    bb) Mit Blick auf die Freiheit der Berufswahl und -ausübung aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Recht auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG ist § 95 Abs. 11 Satz 5 letzter Halbsatz SGB V dahin auszulegen, dass die Ermächtigung mit dem Ziel der Nachqualifikation bis zur bestandskräftigen Entscheidung der Zulassungsgremien (Zulassungs- und Berufungsausschuss) über die Umwandlung der Ermächtigung in eine bedarfsunabhängige Zulassung fortbesteht (a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Januar 2008, L 11 KA 103/06: maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses des Zulassungsausschusses); der Wortlaut der Vorschrift lässt eine solche Auslegung zu.

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